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-Anforderungen an eine Gilde / Orden / etc:\\ **1.** Eine Gilde muß mindestens 4 Gründungsmitglieder haben! Einer von ihnen muß als Gildenoberhaupt bestimmt sein.\\ **2.** Eine Gilde braucht eine ausgearbeitete Gildensatzung in schriftlicher Form. Diese muß auch Nicht-Gildenmitgliedern zugänglich sein (siehe Punkt 6.) Die Satzung sollte verschiedene Punkte enthalten:+Anforderungen an eine Gilde / Orden / etc:\\ **5.1.** Eine Gilde muß mindestens 4 Gründungsmitglieder haben! Einer von ihnen muß als Gildenoberhaupt bestimmt sein.\\ **5.2.** Eine Gilde braucht eine ausgearbeitete Gildensatzung in schriftlicher Form. Diese muß auch Nicht-Gildenmitgliedern zugänglich sein (siehe Punkt 6.) Die Satzung sollte verschiedene Punkte enthalten:
  
   * Ziele der Gilde   * Ziele der Gilde
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   * Vertreterregelung von wichtigen Posten   * Vertreterregelung von wichtigen Posten
  
-**4. **Eine Gilde braucht zur Festigung ihrer Position ein Gildenhaus und ein Grundstück im Wert von zusammen mind. 100.000 Goldstücken. Diese gehören ALLEN Gildenmitgliedern gleichermaßen, egal wie viel Gold sie eingebracht haben und gehört insofern dem letzen aktiven Gildenmitglied. Löst sich die Gilde auf verfällt das Anwesen. Es muß ein geschlossenes Grundstück sein und Privatbesitz der Mitglieder wird nicht mit angerechnet außer es geht dabei ohne Wiederrufsrecht in den Besitz der Gilde über.\\ **5. **Eine Gilde braucht ein langläufig bekanntes Erkennungszeichen (Kürzel mit bis zu 4 Zeichen) sowie einen öffentlich zugänglichen Gildenstein in dem die Mitgliedsliste, Ziele etc ständig aktuell gehalten werden.\\ **6.** Eine Gilde braucht ein Form der Veröffentlichung in Form einer eigenen Homepage. Für einen Link auf dieser Seite bitte an Lord Mechlon wenden (eine sehr einfache Homepage die nur über eine Seite geht kann auch von Hells-Gate gehostet werden)+**5.3. **Eine Gilde braucht zur Festigung ihrer Position ein Gildenhaus und ein Grundstück im Wert von zusammen mind. 100.000 Goldstücken. Diese gehören ALLEN Gildenmitgliedern gleichermaßen, egal wie viel Gold sie eingebracht haben und gehört insofern dem letzen aktiven Gildenmitglied. Löst sich die Gilde auf verfällt das Anwesen. Es muß ein geschlossenes Grundstück sein und Privatbesitz der Mitglieder wird nicht mit angerechnet außer es geht dabei ohne Wiederrufsrecht in den Besitz der Gilde über.\\ **5.4. **Eine Gilde braucht ein langläufig bekanntes Erkennungszeichen (Kürzel mit bis zu 4 Zeichen) sowie einen öffentlich zugänglichen Gildenstein in dem die Mitgliedsliste, Ziele etc ständig aktuell gehalten werden.\\ **5.5.** Eine Gilde braucht ein Form der Veröffentlichung in Form einer eigenen Homepage. Für einen Link auf dieser Seite bitte an Lord Mechlon wenden (eine sehr einfache Homepage die nur über eine Seite geht kann auch von Hells-Gate gehostet werden)
  
-Rechte einer Gilde / Ordens / etc:\\ 1. Eine Gilde darf sich ein Erkennungzeichen wählen das vom Staff in ausreichender Menge bei entsprechendem Preis zur Verfügung gestellt wird. Dies kann ein eigens gefärbter (nur normale Farben) und umbenannter Gegenstand sein der keine, über einen normalen Gegenstand gleicher Art hinausgehenden, weiteren Eigenschaften hat. Z..B. Stäbe, Umhänge, Hüte, Schärpen.\\ 2. Eine Gilde hat Anrecht auf einen eigenen Vendoren, einen Stallburschen, bis zu 4 Wachen und bis zu 4 NPCs (ohne weitere Funktion) aber niemals mehr als die Gilde Mitglieder hat. Diese können zu normalen Preisen gemietet werden.\\ 3. Eine Gilde darf sich einen eigenen Nutz/Kräutergarten anlegen lassen wenn dies die Ausrichtung der Gilde unterstreicht. Dabei dürfen maximal 20 Nutzplanzen oder 10 Reagentienpflanzen verteilt werden, niemals aber beides. So kann eine Magiergilde sich einen Kräutergarten mit 10 Reagentien anpflanzen lassen und eine Handelsgilde sich ein kleines Feld mit 20 Flachspflanzen bauen - eine reine Kriegergilde dagegen wird leer ausgehen, hier reicht auch nicht aus dass sich auch Handwerker anschließen können.\\ 4. Eine Gilde darf sich ein Tiergehebe mit bis zu 10 freilaufenden Tieren halten. Dies können Nutztiere wie Schafe und Kühe sein - aber auch Pferde für die Mitglieder+==== Rechte einer Gilde / Ordens / etc: ==== 
 +5.6. Eine Gilde darf sich ein Erkennungzeichen wählen das vom Staff in ausreichender Menge bei entsprechendem Preis zur Verfügung gestellt wird. Dies kann ein eigens gefärbter (nur normale Farben) und umbenannter Gegenstand sein der keine, über einen normalen Gegenstand gleicher Art hinausgehenden, weiteren Eigenschaften hat. Z..B. Stäbe, Umhänge, Hüte, Schärpen.\\ 5.7. Eine Gilde hat Anrecht auf einen eigenen Vendoren, einen Stallburschen, bis zu 4 Wachen und bis zu 4 NPCs (ohne weitere Funktion) aber niemals mehr als die Gilde Mitglieder hat. Diese können zu normalen Preisen gemietet werden.\\ 5.8. Eine Gilde darf sich einen eigenen Nutz/Kräutergarten anlegen lassen wenn dies die Ausrichtung der Gilde unterstreicht. Dabei dürfen maximal 20 Nutzplanzen oder 10 Reagentienpflanzen verteilt werden, niemals aber beides. So kann eine Magiergilde sich einen Kräutergarten mit 10 Reagentien anpflanzen lassen und eine Handelsgilde sich ein kleines Feld mit 20 Flachspflanzen bauen - eine reine Kriegergilde dagegen wird leer ausgehen, hier reicht auch nicht aus dass sich auch Handwerker anschließen können.\\ 5.9. Eine Gilde darf sich ein Tiergehebe mit bis zu 10 freilaufenden Tieren halten. Dies können Nutztiere wie Schafe und Kühe sein - aber auch Pferde für die Mitglieder
  
  

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